Der Kirchengemeinderat – kurz KGR – ist das zentrale Leitungsgremium der Gemeinde. Die Mitglieder des Kirchengemeinderates, zu denen auch alle Pastorinnen und Pastoren gehören, tragen die Verantwortung für die Gemeinde.
Der Kirchengemeinderat
verantwortet die Gestaltung des Gottesdienstes und weiterer Gemeindeaktivitäten
berät die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit, Angebote für Senior:innen, Kirchenmusik und Bildung
kümmert sich um diakonische Arbeitsbereiche
fördert die kulturellen, sozialen und ökumenischen Beziehungen der Kirchengemeinde vor Ort
vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit
ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen
verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über deren Nutzung
wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit und trägt die Personalverantwortung
Weil die Aufgaben so vielfältig sind, ist es gut, wenn sich sehr verschiedene Menschen im Kirchengemeinderat engagieren, und ihr Engagement und ihre Kompetenzen einbringen, damit die Aufgaben gemeinsam bewältigt werden können und die Gemeinde lebendig bleibt.